Bedingungen im Zusammenhang mit einer Covid-Gutschrift
Sie haben zwischen dem 1. März und dem 15. September 2020 eine Gutschrift aufgrund einer Stornierung im Zusammenhang mit covid-19 erhalten.
Gemäß der Verordnung Nr. 2020 — 315 sind Sie verpflichtet, dieses Guthaben innerhalb von 18 Monaten nach der Stornierung zu verwenden. Wenn Sie Ihr Guthaben nicht genutzt haben, haben Sie nach Ablauf der 18 Monate Anspruch auf eine Rückerstattung.
Für Inhaber eines Covid-Guthabens haben Sie bis zum 15.09.2022 Zeit, Ihren Erstattungsanspruch geltend zu machen.
Au-delà de cette date, nous tenons à vous informer que plus aucun remboursement ne sera effectué. Nach Ablauf dieses Datums können wir Ihnen mitteilen, dass keine Rückerstattungen mehr vorgenommen werden. In Ausnahmefällen kann Ihr Guthaben auf eine neue Buchung im Jahr 2022 oder 2023 übertragen werden, die vor dem 1. März 2023 getätigt werden muss.
Um Ihr Guthaben für Ihre nächsten Hausbootferien 2022 oder 2023 zu nutzen, wenden Sie sich bitte an unser Verkaufsteam unter der Nummer 03 85 53 76 70 oder per E‑Mail an commercial@lescanalous.fr