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Bedingungen im Zusammenhang mit einer Covid-Gutschrift

Sie haben zwis­chen dem 1. März und dem 15. Sep­tem­ber 2020 eine Gutschrift auf­grund ein­er Stornierung im Zusam­men­hang mit covid-19 erhalten.

Gemäß der Verord­nung Nr. 2020 — 315 sind Sie verpflichtet, dieses Guthaben inner­halb von 18 Monat­en nach der Stornierung zu ver­wen­den. Wenn Sie Ihr Guthaben nicht genutzt haben, haben Sie nach Ablauf der 18 Monate Anspruch auf eine Rückerstattung.

Für Inhab­er eines Covid-Guthabens haben Sie bis zum 15.09.2022 Zeit, Ihren Erstat­tungsanspruch gel­tend zu machen.
Nach Ablauf dieses Datums kön­nen wir Ihnen mit­teilen, dass keine Rück­er­stat­tun­gen mehr vorgenom­men wer­den. In Aus­nah­me­fällen kann Ihr Guthaben auf eine neue Buchung im Jahr 2022 oder 2023 über­tra­gen wer­den, die vor dem 1. März 2023 getätigt wer­den muss.

Um Ihr Guthaben für Ihre näch­sten Haus­boot­fe­rien 2022 oder 2023 zu nutzen, wen­den Sie sich bitte an unser Verkauf­steam unter der Num­mer 03 85 53 76 70 oder per E‑Mail an commercial@​lescanalous.​fr