Allgemeine Geschäftsbedingungen
ANMELDUNG/BUCHUNG/BEZAHLUNG
um ein Boot fest zu buchen, komplettieren und unterschreiben Sie bitte das Buchungsformular. Gleichzeitig wird die Anzahlung in Höhe von 40 % des Mietpreises fällig. Sobald die Zahlung eingegangen ist, wird die Buchung zur Festbuchung. Die Restzahlung ist 4 Wochen vor Abfahrt fällig. Bei Zahlungen aus dem Ausland gehen die anfallenden Kosten zu Lasten des Mieters.
BEDINGUNGEN FÜR DIE ÄNDERUNG EINER BUCHUNG
Mehr als 8 Wochen vor der Abfahrt : für jede Änderung des Aufenthaltsdatums oder für jeden Bootswechsel mit niedrigerem Preis beim gleichen Vermieter nach dessen Vereinbarung werden 100€ Zusatzkosten berechnet. Alle anderen Änderungen unterliegen dem unten genannten Stornierungsplan (auch für ein Boot mit einem höheren Tarif bei einem anderen Vermieter als dem ursprünglich gebuchten).
REISERÜCKTRITT
- Stornierung, die vom Mieter mitgeteilt wird : wenn Sie gezwungen sind, Ihre Reservierung zu stornieren, senden Sie sofort eine schriftliche Mitteilung an den Vermieter. Stornokosten werden wie folgt erhoben :
Storno mehr als 8 Wochen vor der Abfahrt : 150 € Buchungsgebühren Zwischen 8 und 4 Wochen vor der Abfahrt : 40 % des Mietpreises Weniger als 4 Wochen vor der Abfahrt : 100 % des Mietpreises.
Kann das Boot für den betreffenden Zeitraum wieder gemietet werden, wird nur die Buchungsgebühr von 150€ einbehalten.
— Stornierung, die vom Vermieter mitgeteilt wurde.
Vorbehaltlich der Bestimmungen im Artikel « Eignung » dieser allgemeinen Bedingungen für den Fall der Unfähigkeit der Besatzung stellen sich die Möglichkeiten der Beendigung des Mietvertrages durch den Vermieter wie folgt dar :
— Für den Fall, dass das gemietete Boot dem Vertragspartner infolge von Beschädigung oder Verspätung nicht zur Verfügung gestellt werden kann, kann der Vermieter vorschlagen, den Mietvertrag um die Dauer der Verspätung innerhalb der im Zeitplan verfügbaren Grenzen zu verlängern. Der Vermieter kann dem Kunden im Rahmen der Verfügbarkeit seiner Flotte auch ein gleichwertiges oder übergeordnetes Boot mit der gleichen Anzahl von Liegeplätzen für die gesamte oder einen Teil der zu deckenden Restmietzeit zur Verfügung stellen.
— Wenn es sich als unmöglich erweist, die Mietdauer zu verlängern oder ein gleichwertiges Boot für die gesamte Dauer zu ersetzen, wird der Kunde der Betrag anteilig zu den von ihr gezahlten Beträgen entsprechend den Tagen des Nutzungsausfalls erstattet. Im Falle einer Flotte ist es zwingend erforderlich, zum Zeitpunkt der Buchung einen anderen Kapitän und eine andere
Besatzung pro Boot zu bestimmen. Wenn der Kunde eine Stornoversicherung abschließt, rechtfertigt die Annullierung eines Bootes in keiner Weise die Annullierung der anderen Boote. Die Versicherung übernimmt Stornierungsfälle individuell per Boot.
VERSICHERUNGEN
Der Preis des Aufenthaltes beinhaltet die Versicherung für das Boot und die Haftung des Mieters gegenüber Dritten im Falle eines Anspruchs auf das Boot.
Nicht versichert sind Mieter, ihr persönlicher Besitz sowie ihre eigene Haftpflicht. Im Falle eines Diebstahls ist der Mieter verpflichtet, diesen an die örtlich zuständigen Polizeibehörden zu melden und dem Vermieter das Original des entsprechenden Berichts zur Verfügung zu stellen. Der Mieter oder eine Person, die mit seiner Zustimmung eines der gemieteten Fahrräder benutzt, bleiben allein verantwortlich für Unfälle und Schäden, die durch die Benutzung der ihr anvertrauten Fahrräder verursacht oder erlitten werden. Diese Schäden werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Dennoch kann der Mieter bei unserem Versicherer die “Kreuzfahrtversicherung Plus” abschliessen
— “Kreuzfahrtversicherung Plus”
Diese Versicherung deckt Kreuzfahrtunterbrechung, Personenschäden, Abbrechen der Schiffschraube, Fahrradverkehr und stellt die Rückerstattung der Kaution gemäß den festgelegten Garantien sicher. (Siehe Anhang).
— Stronoversicherung
Diese Versicherung gilt, wenn Sie Ihren Aufenthalt vor der Abreise aus einem der folgenden Gründe stornieren :
schwere Krankheit, schwerer Unfall, Tod von Ihnen, Ihrem Ehepartner, Ihren Vorfahren oder Nachkommen. (Siehe Anhang). Diese Versicherung deckt alle Besatzungsmitglieder ab. Die Versicherung garantiert dem Versicherten die Erstattung der entstandenen Kosten. Im Falle einer Stornierung werden 150 € Buchungsgebühren und den Betrag der Stornoversicherung berechnet. Kollektivversicherungsvertrag. Die Leistungen dieser Versicherung erlöschen am Tag der Abreise der Kreuzfahrt.
KAUTION
Eine Kaution zwischen 1000 € und 2000 € (Selbstbehalt der Vollkaskoversicherung) ist in bar, per Kreditkarte (Visa oder Eurocard-Mastercard), vor Übernahme des Bootes am Abfahrtshafen zu hinterlegen. Dieser Betrag wird bei der Rückgabe des Bootes erstattet, sofern Boot und Ausstattung unbeschädigt und vollständig, zur vereinbarten Zeit und am vereinbarten Ort zurückgegeben werden. Der Kautionsbetrag entspricht im Versicherungsfall dem Selbstbehalt des Mieters. Der Kautionsbetrag kann auch bei Unfall, Materialschaden oder bei durch den Mieter verursachtem schlechtem Zustand des Bootes verrechnet werden. In jedem Fall auch wenn die “Kreuzfahrtversicherung Plus” abgeschlossen ist, wird eine Kaution bei der Einschiffung verlangt.
FÄHIGKEIT DES MIETERS
Der Kapitän muss ein volljähriger Erwachsener sein und über die notwendigen Fähigkeiten verfügen, um unter optimalen Sicherheitsbedingungen auf dem gemieteten Boot zu fahren. Er verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass unter allen Umständen die Person, die das Boot steuert, immer ein der Inhaber der Charterbescheinigung (so genannte „Carte
de plaisance“) ist. Der Kapitän erklärt sich über folgende Punkte informiert :
— Verwirkung und Ausschluss von Garantien, die im Rahmen der für das Boot geltenden Versicherungspolice durchsetzbar sind.
— Er muss sicherstellen, dass die Navigation an die Wetterbedingungen und die Fähigkeiten der Besatzung gemäß ihrem Navigationsprogramm angepasst ist.
— Er muss in der Lage sein, auf jede Anfrage des Vermieters bezüglich seiner Fähigkeiten zu antworten, ungeachtet der Titel, Patente oder Zertifikate, die er erwähnt, vor oder zum Zeitpunkt der Bootsübernahme.
— in keinem Fall haftet der Vermieter für navigatorische Fehler, Ungeschicklichkeit und Fahrlässigkeit des Bootsfahrers oder seiner Besatzung.
— wenn sich bei der Bootsübernahme herausstellte, dass der Kapitän nicht den geforderten Qualitäten entsprach und nicht die Möglichkeit bot, die Verantwortung für das Boot zu übernehmen, wird der Vertrag automatisch zum alleinigen Nachteil des Kunden gekündigt.
Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Bereitstellung des Bootes am Tag der Übernahme zu verweigern, wenn die Person, die als Kapitän vorgesehen ist, und ihre Crew ihm nicht über ausreichende Fähigkeiten verfügen. Dies gilt unabhängig von den Referenzen, Zertifikaten oder Titeln, Referenzen, Patenten oder Titeln, die vom Kunden vorgelegt werden. Für den Fall, dass der Vermieter von seinem Ablehnungsrecht Gebrauch macht, wird dem Mieter ein Aufenthalt auf dem Kai oder in einem begrenzten Navigationsbereich oder eine Rückerstattung des Aufenthaltsbetrages angeboten.
EINSCHIFFUNG UND ABHOLUNG DES BOOTES
Sofern nicht im Voraus schriftlich anders vereinbart, beginnen und enden die Kreuzfahrten an den in der Bestätigung angegebenen Tagen und Orten. Die Einschiffung kann an einer anderen Abfahrtsbasis stattfinden, wenn Hochwasser, Einschränkungen der Wasserstraßen oder andere Ereignisse es unmöglich machen, an dem im Vertrag angegebenen Ort zu starten. Eine Hin- und Rückfahrt kann zu einer Einwegfahrt ohne zusätzliche Kosten geändert werden. Ebenso kann eine Einwegfahrt zu einer Hin- und Rückfahrt ohne zusätzliche Kosten geändert werden. Das gilt insbesondere bei Einschränkungen der Wasserstraßen, Hochwasser, anderen Ereignissen oder Fall höherer Gewalt, die diese Hin- und Rückfahrt oder Einwegfahrt unmöglich machen würden. Es ist wichtig, sich 48 Stunden vor dem Abfahrtstag mit der Abfahrtsbasis in Verbindung zu setzen, um eine Bestätigung zu erhalten. Die Pläne entsprechen den Bootsbeschreibungen, können aber je nach Region kleinere Besonderheiten aufweisen. Damit der Mieter das Boot übernimmt, sind folgende Punkte notwendig : — der Restbetrag des vereinbarten Preises sowie die Kautionen (Boot + Reinigung) müssen vor der Einschiffung bezahlt werden — die Charterbescheinigung (so genannte „Carte de plaisance“) muss ordnungsgemäß ergestellt werden — das Inventar (Inventar des Innen- und Außenbootes) muss geprüft, anerkannt und unterzeichnet werden. Die Bestandsaufnahme muss auch anerkannt und unterzeichnet werden (jeder Vorbehalt oder offensichtliche Mängelanzeige können in Teil n° 16 „Bermerkungen“ des Check-lists vermerkt werden). Das Boot wird dem Mieter in einwandfreiem Zustand zur Verfügung gestellt, vorbehaltlich versteckter
Mängel. Bei der Bootsübernahme des Bootes übergibt der Vermieter dem Kunden nach seiner Ausbildung die erforderlichen
nautischen Unterlagen :
— die Charterbescheinigung (so genannte „Carte de plaisance“)
— das Bordbuch, in dem folgende Informationen enthalten sind : einen administrativen Teil : Kopie der Genehmigung des Charterers, Kopie des Reisedokuments, Bescheinigung über die technische Überwachung und Trockenprüfung, Kopie des Versicherungsnachweises – Einen allgemeinen Teil : Sicherheitsinformationen (Gas, Elektrizität, Feuerlöschausrüstung, Schleusendurchgang, Kontrolle falls eines Wassereinbruches, Kontrolle bei Einschiffung und Ausschiffung), Informationen über den Schutz der Umwelt, der Wasserstraße und der Ufer, Informationen über Hauptsignale der Binnenschifffahrt und über absolute Verbote — Ein spezifischer Teil : Masseplan des Bootes mit Verweis auf die genaue Platzanordnung der individuellen Sicherheitsausrüstungen, der Brandbekämpfungsanlagen, der Kraftstoff- und Gasventile, die für die Brand- und Entwässerungsbekämpfung bestimmt sind ; ein Auszug aus dem Sonderpolizeiverzeichnis für die eingeschlagenen Wasserwege (Beschränkungen, Verbote); eine ausführliche Karte der programmierten Strecke ; eine Karte, die Auskunft über die Orte gibt, an denen Müll- und Schwarzwasserleerung durchgeführt werden kann.
Der Mieter hebt ein Exemplar des Mietvertrags auf, den er den Behörden auf Anfrage vorzulegen hat. Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mitvertragspartner ein Boot zur Verfügung zu stellen, das sich in einem einwandfreien Betriebszustand befindet und gemäß den geltenden Vorschriften ausgestattet wurde.
Der Mieter kann das ihm vorgelegte Boot rechtmäßig ablehnen, wenn es nicht den in den Vertragsunterlagen dargestellten entspricht, wenn die für den reibungslosen Ablauf der Kreuzfahrt erforderliche Ausrüstung nicht funktionsfähig ist oder wenn der Zustand der Sauberkeit und Lagerung des Bootes nicht dem entspricht, was er angesichts der fairen und ständigen Berufsausübung erwarten darf.
Kunden die eine Sauerstofftherapie — oder eine Beatmungsterapie machen und dafür ein Beatmungsgerät benötigen, bitten wir Ihre Reiseagentur bei der Buchung darüber zu informieren. Sie sollten wissen, dass die Stromversorgung für den Betrieb solcher Geräte entlang der Wasserstraßen nicht immer verfügbar ist.
BENUTZUNG DES SCHIFFES DURCH DEN MIETER
Der Mieter hat die Vorschriften über die Binnenschifffahrt oder die Seeschifffahrt sowie die Anweisungen des Vermieters und der Binnenschifffahrts- oder Seeverkehrsbehörden zu beachten. Es ist ihm untersagt, bei Dunkelheit zu segeln, das Boot zu schleppen, unterzuvermieten und zu verleihen. Der Kapitän hat davon abzusehen, Besatzungsmitglieder an Bord zu nehmen, die zum Zeitpunkt der Einschiffung nicht vorgesehen sind. Das Boot darf nur von Personen gesteuert werden, die die erforderliche Ausbildung abgeschlossen haben und daher auf der „Carte de plaisance“ eingetragen sind.
Diese „Carte de plaisance“ bietet keinen Zugang zu bestimmten großen Wasserstraßen : Rhein, Rhône, Seine, Loire usw.
Die Nutzung dieser Wasserwege ist strengstens verboten. Jede Nichtbeachtung dieser Anweisung führt zur sofortigen Ausschiffung des Kunden ohne Rückerstattungsmöglichkeit. Darüber hinaus gehen die Kosten für die Rückführung des Bootes zu Lasten des Kunden. Das Übernahmeformular des Bootes beschreibt es in seiner Ausrüstung und seinen Rüstungselementen. Darüber hinaus muss der Vermieter dem Mitauftragnehmer und/oder Fahrer alle Erklärungen zur Verfügung stellen, die für das ordnungsgemäße Funktionieren der Ausrüstung und Ausrüstungen des Bootes erforderlich und unerlässlich sind. Die Unterzeichnung dieses Übernahmeformulars verbietet es der anderen Partei und/oder dem Betreiber, im Hinblick auf das geplante Urlaubsprogramm die Nichteinhaltung der Anforderungen und Bestimmungen des Vertrages sowie einen Mangel an Beratung in Bezug auf den Betrieb des Schiffes geltend zu machen.
UNBEFAHRBARKEIT DER WASSERSTRASSE
Im Falle von Hochwasserständen, Niedrigwasserständen, sektoralen Beschränkungen (aufgrund von Überschwemmungen oder Dürren), Schäden an der Wasserstraße oder anderen Ereignissen, die die Schifffahrt unmöglich oder schwierig machen, kann der Vermieter in einem engen Verhältnis zu den durch diese Ereignisse verursachten Einschränkungen die Orte und/oder Daten der Abfahrt und/oder Rückkehr der Kreuzfahrt ändern. Wenn dieselben Ereignisse die Navigation unmöglich machen, können die vom Mieter gezahlten Beträge nach den Möglichkeiten des Vermieters für eine spätere Reise gültig sein. Diese Bestimmungen gelten, wenn dieselben Ereignisse während der Kreuzfahrt eintreten und wenn die erzwungene Immobilisierung 48 Stunden überschreitet.
PANNEN
Der Mietpreis beinhaltet die Unterstützung im Falle einer Panne, die der Vermieter so schnell wie möglich, fair und nach den Regeln der Technik zu erbringen verpflichtet. Der Vermieter verpflichtet sich, während der Arbeitszeit an sieben Tagen in der Woche während der Saison einen technischen Kundendienst aufrechtzuerhalten. Dieser Service ist kostenlos, es sei denn, der Kapitän hat sich schlecht benommen.
Nicht dem Mieter zuzurechnende Panne : Überschreitet die Immobilisierung aufgrund von Schäden, die nicht auf das Verschulden des Kunden zurückzuführen sind und nicht auf sein Verschulden zurückzuführen sind, einen Zeitraum von 24 aufeinanderfolgenden Stunden, so hat der Vermieter dem Mieter die von ihm gezahlten Beträge im Verhältnis zu der nicht abgeschlossenen Zeit zurückzuerstatten. Die Dauer der Immobilisierung wird von dem Zeitpunkt abgezogen, zu dem der Mieter den Vermieter über das Vorliegen der Panne informiert hat. Der Mieter hat von jeder Initiative abzusehen, die nicht durch Notwendigkeit oder Dringlichkeit erforderlich ist.
Dem Mieter zuzurechnende Panne : Wird hinreichend nachgewiesen, dass die Panne dem Mieter zuzurechnen ist, hat dieser keinen Anspruch auf eine Entschädigung für den Verlust der Nutzung der Miete. Der Vermieter kann die als Kaution geleisteten Beträge bis zur Höhe der Kosten für die Reparatur einbehalten.
Etang de Thau : Im Falle des auf die Mietgesellschaft nicht zuzuschreibenden Vorfalles (einen Netz in der Schraube nehmen, einsinken, stranden, u.s.w.), auf dem Etang de Thau (in Süd Frankreich) oder jede andere Wasserstraße, und die die Versetzung und /oder das Abschleppen des Schiffes via den Vermieter, oder SNSM oder eine andere Gesellschaft von Abschleppen, die bedingten Kosten für diese Versetzung oder das Abschleppen werden direkt dem Kunden abrechnen sein.
UNFÄLLE /SCHADENSFÄLLE
Der Mieter muss jeden Unfall oder Schaden unverzüglich telefonisch dem Vermieter melden, der ihm das weitere Vorgehen mitteilt. Sie muss sich jeder Initiative enthalten, die nicht von der Dringlichkeit bestimmt wird. Der Mieter und jede andere an Bord befindliche Person, unabhängig davon, ob sie Urheber oder Miturheber eines Unfalls ist, kann vom Vermieter keine Entschädigung verlangen, auch wenn die Kreuzfahrt beeinträchtigt ist. Ist er das Opfer, wird eine pro rata temporis Rückerstattung unter Berücksichtigung eines 24-Stunden-Selbstbehaltes vorgenommen.
AUSSCHIFFUNG /RÜCKERSTATTUNG DES BOOTES
Der Mieter ist verpflichtet, an den vertraglich vereinbarten Ort, Datum und Uhrzeit zurückzukehren und seine Anwesenheit zu melden, sobald er zum Zwecke der Inventarisierung und Inspektion des Bootes zurückkehrt, wobei dieses vor allen Gepäckstücken und Besatzung geleert wird. Die dem Mieter zustehenden Reinigungszeiten sind integraler Bestandteil der Miete. Eine widersprüchliche Prüfung wird durchgeführt, um sicherzustellen, dass das Boot in gutem Zustand und sauber zurückgegeben wird, außer bei normaler Abnutzung des Bootes. Ist der Rückgabezustand nicht zufriedenstellend, gehen die Reinigungskosten zu Lasten des Mieters. Kann die widersprüchliche Prüfung aus irgendeinem Grund nicht durchgeführt werden, erstellt der Vermieter allein ein Renditeverzeichnis. Ist das Bootszustand bei der Rückgabe zufriedenstellend, wird die Kaution unverzüglich an den Mieter zurückgegeben. Im Falle eines
widersprüchlichen Besuchs, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach der Ablieferung des Schiffes, können zusätzliche Kosten (Reinigung, Verbrauchsmaterialien, Motorstunden) in Rechnung gestellt werden. Wenn Schäden oder Verluste festgestellt werden, sei es am Boot, an der Ausschreibung oder an einer anderen Abhängigkeit oder an einem Zubehörteil, das in das Boot eingebaut oder in das Inventar aufgenommen wurde, ist der Mieter verpflichtet, die Reparatur oder den Austausch in gleicher Weise zu bezahlen. Zu diesem Zweck kann von der Kaution ein Abzug vorgenommen werden. Für alle Schäden, die durch die Versicherung gedeckt sein können, wird die Kaution bis zur Zahlung durch das Unternehmen einbehalten. Die Rückerstattung erfolgt nach Abzug der auf den Selbstbehalt der Versicherung anwendbaren Beträge sowie der durch den Vorfall entstandenen Kosten und Hilfsmittel (Telefon, administrative und technische Nachbereitung, Berichte usw.).
Verspätung bei der Rückgabe oder Abbruch der Kreuzfahrt : Kann das Boot aus irgendeinem Grund nicht zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort zurückgegeben werden, muss der Mieter unverzüglich den Vermieter informieren, der seine Anweisungen erteilt. Jeder angefangene Tag gilt als ganzer Tag der Verspätung und wird als solcher berechnet. Außer bei plötzlicher und längerer Undurchführbarkeit der Wasserstraße stellt der Vermieter dem Mieter die Kosten
für die Rückführung des Bootes zu seiner Rückgabebasis in Rechnung, zusätzlich zu den Kosten für die stündliche
Navigationsrate und die Reinigungsrate, eine Pauschale von 500 € + einen Tagespauschale von : 380 €
SONSTIGE GEBÜHREN
Kraftstoff, Schmiermittel, Kochkraftstoff, elektrische Batterien und im Allgemeinen alle Verbrauchsmaterialien, die für die ordnungsgemäße Funktion und Wartung des Bootes während der gesamten Mietzeit erforderlich sind, gehen zu Lasten des Mieters. Die Preise für diese Punkte werden in der Skala des Leasinggebers angegeben und unterliegen Änderungen der Marktpreise. Etwaige Liege- oder Parkgebühren gehen ebenfalls zu Lasten des Mieters und hängen von der Wahl des Zwischenstopps ab.
HAUSTIERE
Haustiere sind an Bord gerne willkommen. Dem Mieter wird allerdings nicht gestattet, das Bettzeug oder das Geschirr für sein Haustier zu benutzen. Jegliche dafür notwendige Ausstattung muss vom Mieter mitgebracht werden.
KOSTEN, BUßGELDER UND VERFAHREN
Der Mieter und/oder der Bootsfahrer haftet gegenüber den Behörden jeglicher Art allein für Verfahren, Bußgelder und Einziehungen, wenn festgestellt wird, dass er für sie verantwortlich ist. Auch im Falle einer Beschlagnahmung des gemieteten Bootes ohne Beschlagnahme ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter eine vertragliche Sachgütervergütung in Höhe des geltenden Mietpreises, erhöht um 30%, zu zahlen.
STREITIGKEITEN UND GELTENDES RECHT
Dieser Vertrag unterliegt dem französischen Recht. Alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag über seine Gültigkeit, Auslegung, Ausführung, Beendigung, Folgen und Folgen ergeben können, sind den zuständigen Gerichten nach den Bedingungen des ordentlichen Rechts vorzulegen. Nach Rücksprache mit der Kundendienstabteilung der Agentur und wenn innerhalb von 2 Monaten keine zufriedenstellende Antwort erfolgt, kann der Kunde die Angelegenheit an den Ombudsmann für Tourismus und Reisen („médiateur du tourisme et du Voyage“) verweisen, dessen Kontaktdaten und Überweisungsverfahren auf seiner Website unter www.mtv.travel abrufbar sind.
SCHUTZ DER PERSÖNLICHEN DATENANGABEN
Gemäß der Europäischen Verordnung 2016/679 (GDPR) ist die Datenschutzerklärung von LES CANALOUS auf der Website www.canalous-plaisance.fr in den rechtlichen Hinweisen zugänglich.
*Bei Abweichungen zwischen dieser Übersetzung und der französischen Originalfassung ist die französische Version
massgebend.